CO₂-Abgabe 2026: Was Mieter & Vermieter wissen

Die CO₂-Abgabe – offiziell CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – verteuert das Heizen mit fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl jedes Jahr ein Stück mehr. 2026 steigt der CO₂-Preis auf 55 Euro pro Tonne, was für viele Haushalte spürbare Mehrkosten bedeutet. Doch wer trägt eigentlich diese Last – Mieter oder Vermieter? Und was müssen beide Seiten bei der Heizkostenabrechnung beachten? Dieser Ratgeber gibt klare Antworten.

Was ist die CO₂-Abgabe und warum steigt sie?

Die CO₂-Abgabe wurde 2021 eingeführt, um das Heizen mit fossilen Brennstoffen schrittweise zu verteuern und damit den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zu fördern. Für 2026 ist ein Preis von 55 Euro pro Tonne CO₂ festgelegt – ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Konkret bedeutet das: Wer seine Wohnung mit Erdgas heizt, zahlt über den Gaslieferanten anteilig diesen Aufschlag. Bei Heizöl gilt dasselbe. Die Mehrkosten landen zunächst beim Energieversorger und werden über die Abrechnung an Endkunden weitergegeben.

Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Gasverbrauch von etwa 15.000 kWh pro Jahr können allein durch den CO₂-Preis 2026 Mehrkosten von über 100 Euro entstehen – im Vergleich zu einem CO₂-Preis von null. Das macht eine klare Regelung zwischen Mieter und Vermieter umso wichtiger.

Das Stufenmodell: Wer zahlt wie viel?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein gesetzlich geregeltes Stufenmodell, das die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilt. Die Aufteilung richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr – also nach der Energieeffizienz des Gebäudes. Je schlechter die Dämmung und je höher der spezifische CO₂-Ausstoß, desto mehr trägt der Vermieter. Hier die aktuellen Stufen im Überblick:

  • Unter 12 kg CO₂/m²/Jahr (sehr effizient): Mieter trägt 100 % der CO₂-Kosten, Vermieter 0 %
  • 12–17 kg CO₂/m²/Jahr: Mieter 90 %, Vermieter 10 %
  • 17–22 kg CO₂/m²/Jahr: Mieter 80 %, Vermieter 20 %
  • 22–27 kg CO₂/m²/Jahr: Mieter 70 %, Vermieter 30 %
  • 27–32 kg CO₂/m²/Jahr: Mieter 60 %, Vermieter 40 %
  • 32–37 kg CO₂/m²/Jahr: Mieter 50 %, Vermieter 50 %
  • 37–42 kg CO₂/m²/Jahr: Mieter 40 %, Vermieter 60 %
  • 42–47 kg CO₂/m²/Jahr: Mieter 30 %, Vermieter 70 %
  • 47–52 kg CO₂/m²/Jahr: Mieter 20 %, Vermieter 80 %
  • Über 52 kg CO₂/m²/Jahr (sehr ineffizient): Mieter 5 %, Vermieter 95 %

Der Grundgedanke: Vermieter, die in energetisch schlechten Gebäuden wenig investieren, sollen stärker an den Heizkosten beteiligt werden. So soll ein Anreiz für energetische Sanierungen entstehen.

So funktioniert die Abrechnung in der Praxis

Vermieter sind verpflichtet, den CO₂-Anteil in der jährlichen Heizkostenabrechnung transparent auszuweisen. Dazu müssen sie den spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes berechnen oder aus dem Energieausweis entnehmen. Dieser Wert bestimmt, in welche Stufe das Gebäude fällt – und damit, wie viel Prozent der CO₂-Kosten der Vermieter erstatten muss.

In der Abrechnung erscheint der CO₂-Anteil der Heizkosten als eigene Position. Vermieter müssen den ihnen zuzurechnenden Anteil dann entweder direkt gutschreiben oder mit der Nachzahlung verrechnen. Mieter sollten ihre Heizkostenabrechnung 2026 daher besonders sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten nachhaken.

Tipp: Ein digitaler Heizkostenverteiler hilft dabei, den eigenen Verbrauch transparent zu erfassen und Abrechnungsfehler schnell zu erkennen.

Was Mieter konkret tun können, um Kosten zu senken

Als Mieter haben Sie zwar keinen Einfluss auf die Gebäudedämmung – aber Sie können Ihren eigenen Heizenergieverbrauch aktiv senken. Jede eingesparte Kilowattstunde reduziert die CO₂-Kosten direkt. Praktische Maßnahmen:

  • Heizkörper nicht durch Möbel oder Vorhänge verdecken lassen
  • Nachts und bei Abwesenheit die Temperatur absenken
  • Regelmäßig lüften statt dauerhaft gekippte Fenster – das spart Wärme
  • Thermostatventile regelmäßig auf Funktion prüfen und ggf. entlüften

Tipp: Mit einem programmierbaren Heizkörperthermostat lassen sich Heizzeiten automatisch anpassen und Energie sparen, ohne auf Komfort zu verzichten.

Was Vermieter beachten müssen – Pflichten und Fristen

Vermieter stehen 2026 vor konkreten Pflichten: Die Heizkostenabrechnung muss den CO₂-Anteil korrekt ausweisen und die Kostenaufteilung nach Stufenmodell rechnerisch nachvollziehbar darstellen. Wer dabei Fehler macht, riskiert Einwände der Mieter und eine Pflicht zur Nachbesserung. Wichtige Punkte für Vermieter:

  • Den spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes anhand der Verbrauchsdaten und des Energieträgers ermitteln
  • Den jeweiligen CO₂-Preis des Abrechnungsjahres korrekt ansetzen (2026: 55 Euro/Tonne)
  • Den Mieteranteil transparent in der Abrechnung ausweisen und den Vermieteranteil gutschreiben
  • Die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen

Für Vermieter, die in eine energetische Sanierung investieren möchten, lohnt sich auch der Blick auf staatliche Förderung durch die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Wer sein Gebäude in eine bessere Effizienzklasse hebt, senkt nicht nur den CO₂-Anteil – sondern schützt sich auch langfristig vor steigenden CO₂-Kosten.

Tipp: Ein aktueller Ratgeber zur Heizkostenabrechnung hilft Vermietern, alle gesetzlichen Vorgaben korrekt umzusetzen und teure Fehler zu vermeiden.

Ausblick: Wohin entwickelt sich die CO₂-Abgabe?

Nach aktuellem Stand soll der CO₂-Preis ab 2027 weiter steigen – auf mindestens 65 Euro pro Tonne, möglicherweise sogar höher, wenn der europäische Emissionshandel (ETS 2) wie geplant greift. Das bedeutet: Die Heizkostenabrechnung wird für beide Seiten komplexer und teurer. Sowohl Mieter als auch Vermieter haben ein wachsendes Interesse daran, den fossilen Heizenergieverbrauch zu reduzieren.

Wer langfristig denkt, sollte den Umstieg auf erneuerbare Wärme in Betracht ziehen – etwa durch eine Wärmepumpe. Kombiniert mit einer Photovoltaikanlage lässt sich der Strom für die Wärmepumpe günstig selbst erzeugen. Mehr dazu finden Sie auf pv-heute.de.

Tipp: Ein Smart-Home-Thermostat mit Energiemonitoring gibt Ihnen einen genauen Überblick über Ihren Heizenergieverbrauch – und zeigt konkret, wo sich Einsparpotenziale verbergen.

Fazit: CO₂-Abgabe 2026 fair und transparent abrechnen

Die CO₂-Abgabe ist gekommen, um zu bleiben – und sie wird teurer. Das Stufenmodell sorgt dafür, dass die Kostenlast zwischen Mieter und Vermieter gerecht aufgeteilt wird, je nach Energieeffizienz des Gebäudes. Für Mieter lohnt es sich, die eigene Heizkostenabrechnung kritisch zu prüfen und den Verbrauch aktiv zu senken. Vermieter müssen ihre Abrechnungspflichten kennen und korrekt umsetzen – sonst drohen Nachforderungen. Wer jetzt handelt, spart Geld und ist für steigende CO₂-Preise in den kommenden Jahren besser gewappnet.

Über den Autor

Florian ist Ingenieur aus Leidenschaft und in der Automobilindustrie zu Hause. Er hat Elektrofahrzeuge unter anderem für BMW, Audi, Porsche und Mercedes-Benz mitentwickelt. Heute beschäftigt er sich zusätzlich mit KI-Entwicklung, Energietechnik und Automatisierung und teilt hier sein Wissen verständlich und praxisnah. Als Product Owner bei Daimler Truck verantwortete er das Thermomanagement-System des Mercedes-Benz eActros 600. Mehr über Florian

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Tags: CO2-Abgabe, Heizkostenabrechnung, Mieter Vermieter, CO2-Preis 2026, Heizkosten, Stufenmodell, Brennstoffemissionshandel

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